Regio Hausbau, Mühldorfer Straße 14a, 84503 Altötting

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Förderungen Hausbau

Hier haben wir für Sie Informationen zum Thema Förderungen im Bereich Hausbau zusammentragen

1. BEG-Förderung Neubau 2023

Förderung für das Effizienzhaus 40 NH bis Ende Februar 2023
Eigentlich sollte die BEG-Förderung im Neubau Ende 2022 auslaufen und durch eine neue Förderung ersetzt werden. Jetzt gibt es eine Verlängerung: Die Förderung im KfW-Programm "Wohngebäude - Kredit 261" wird bis zum 28.2.2023 übergangsweise fortgeführt. Die ersten Haushersteller bieten inzwischen passende Häuser mit dem QNG-Nachhaltigkeitssiegel an.

Ein Neustart der Förderung für Neubauten ist ab dem 1.3.2023 geplant, Neubauten werden dann über eine neue Richtlinie gefördert. Die Zuständigkeit dafür wird dann nicht mehr beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) liegen, sondern beim Bundesbauministerium (BMWSB). Ab März 2023 wird die Neubau-Förderung als viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel "KfN - Klimafreundlicher Neubau" geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. So wird ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet.

Photovoltaik-Anlagen werden beim Effizienzhaus nicht mehr mitgefördert
Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden. Im Gegenzug mussten Bauherren aber auf eine EEG-Vergütung (die sogenannte Einspeisevergütung für Solarstrom) verzichten. Diese Mitförderung wird 2023 komplett gestrichen werden. Für Bauherren ist das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht: Mit dem EEG 2023 wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen entscheidend verbessert, so dass sich die Anschaffung auf jeden Fall lohnt. Finanziert werden können Solaranlage und Solarstromspeicher dennoch über die KfW - nämlich im Programm "Erneuerbare Energien - Standard 270".

Strengere Vorgaben für die Heizung im Effizienzhaus
Auch die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern werden verschärft: So können Biomasseanlagen nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten. Ab dem 01.01.2024 gelten darüber hinaus für geförderte Effizienzhäuser mit Luft-Wasser-Wärmepumpe strengere Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts.

Auch BEG-Förderung für Sanierung wurde überarbeitet
Deutlich umfangreichere Änderungen wurden bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen (Effizienzhaus-Förderung über die KfW, Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA). Wer eine Immobilie im Bestand kauft und diese dann saniert, findet hier die passenden Informationen.

2. Wohneigentums-Förderung 2023: Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld
Ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung wie das Baukindergeld wird es nicht geben. Dennoch hat das Bundesbauministerium eine neue Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Ab April 2023 sollen vor allem Familien mit kleinem Einkommen von zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Als Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind sind 60.000 Euro im Gespräch.

3. Förderung der Bundesländer nicht aus dem Blick verlieren
Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand - Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer im Blick haben! Hier werden vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen oder schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern unterstützt. In vielen Bundesländern ist aktuell sogar noch eine Förderung für das Effizienzhaus 55 möglich.